besondere Versicherungen und Versicherungstarife

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Berufsunfähigkeit im Kombipaket

Es gibt sie: Kombipakete, mit denen die Berufsunfähigkeitsversicherung und das größte Risiko – der Tod und die Sorge um die Hinterbliebenen – abgesichert sind und zwar in Form einer  Berufsunfähigkeits- und  einer Risikolebensversicherung. Eine derartige Police gehört heute zu den Standard-Produkten der Versicherer. Der Versicherte erhält dabei im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Rente und die Angehörigen nach seinem Tod eine bei Vertragsbeginn festgelegte Summe.

Ein derartiges Kombipaket aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung hat sehr viele Vorteile, aber auch Nachteile. Einer dieser Nachteile ist, dass ein derartiges Kombipaket im Vergleich zu einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung etwas teuerer im Bezug auf den Beitrag ist, wobei eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich in der Regel eigentlich nur für Versicherte, die keine Familie zu versorgen haben.

Allgemein gesehen wird bei der Berufsunfähigkeitsversicherung jeder Antragssteller in eine Berufsgruppe eingeteilt, was schließlich zu einem höheren oder einem niedrigeren Versicherungsbeitrag führt, wobei die Berufsgruppe nur ein Kriterium ist. Dabei gilt jedoch, wer beruflich stark körperlich arbeitet zahlt einen höheren Versicherungsbeitrag, als jemand, der einen Schreibtischjob hat. Ein genauso wichtiges Kriterium ist aber auch das Alter.

Wichtiger als jedoch der Preis sind jedoch die Versicherungsbedingungen. Insbesondere im Bezug auf die Lebensversicherung bei einer solchen Kombi-Versicherung entscheiden nämlich die Versicherungsbedingungen, wann und vor allem ob der Versicherungsanbieter zahlt. Denn insbesondere ab wann einige Versicherungsanbieter zahlen, ist sehr unterschiedlich. Einige zahlen rückwirkend und zwar im Höchstfall bis zu drei Jahren.

Die Risikolebensversicherung zahlt immer ausschließlich nur im Todesfall, jedoch unabhängig davon wie lange der Vertrag bereits besteht und auch unabhängig von der Höhe der bereits eingezahlten Beiträge.

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