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Rürup Rente Staatliche Förderung für Selbständige

Unsere Regierung befürchtet besonders bei Selbständigen im Rentenalter eine Altersarmut. Nicht zuletzt deswegen wurde im Jahr 2005 die Rürup Rente ins Leben gerufen, da Selbständige in der Regel nicht von der Riester Rente profitieren können.

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Rürup Rente auch endlich attraktiv gemacht.

Singles können maximal 20.000 Euro an Beiträgen jährlich in die Rürup Rente investieren und verheiratete Menschen insgesamt 40.000 Euro.

Von diesen Beiträgen sind im Jahr 2007 genau 64 Prozent der Beiträge steuermindernd. Dieser Wert erhöht sich im Jahr 2008 auf 66 Prozent und jedes weitere Jahr um 2 Prozent bis die 100 Prozent erreicht sind.

Die Rürup Rente kann mit einer ganz normalen Rentenversicherung abgeschlossen werden aber auch mit Investmentprodukten für renditeorientierte Selbständige.

Nachteile einer Rürup Rente ist, dass sie nicht verkaufbar, vererbbar, übertragbar noch zu beleihen ist. Ein weiterer Nachteil der Rürup Rente ist, wenn der Versicherte während der Ansparphase stirbt, denn dann verfällt sein angespartes Vermögen zugunsten der Versichertengemeinschaft, deshalb sollte auch an eine Hinterbliebenenabsicherung gedacht werden.

Die Rürup Rente kann auch frühestens mit dem 60. Lebensjahr bezogen werden.

Ein bedeutender Vorteil kommt für die Rürup Rente im Jahr 2009 mit der Einführung der Abgeltungssteuer, denn die Rürup Rente fällt nicht unter diese Regelung, da sie nachgelagert besteuert wird.

Für Selbständige ganz wichtig ist auch, das die Rürup Rente nicht in die Konkursmasse fällt und auch dass diese Rente Hartz IV geschützt ist.

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