besondere Versicherungen und Versicherungstarife

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Was müssen Grenzgänger beachten?

Werktätige Personen, die als Grenzgänger in einem Staat leben aber in einem anderen arbeiten, haben viele Angelegenheiten zu durchdenken. Bürokratische Formalitäten, welche in einem Staat Gültigkeit besitzen, können in einem anderen Fall anders aussehen. Um anfallende Kosten gering zu halten, zahlt es sich aus, genauestens hin zu sehen.


Dies gilt beispielsweise auch für die Frage der Krankenversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden Grenzgänger sind krankenversicherungspflichtig. Dies verlangt das KVG (Krankenversicherungsgesetz) der Schweiz. Erwähnenswert ist auch, dass ein Schweizer Angestellter selbst für seinen Versicherungsschutz sorgen muss. Anders als in Deutschland, muss der Arbeitgeber keinen Anteil zum Krankenversicherungsschutz leisten. In der Schweiz ist der Arbeitgeber von jeglichen Zuschusspflichten befreit.
In Deutschland lebende Grenzgänger können sich jedoch innerhalb einer dreimonatigen Frist von dieser Pflicht befreien lassen. Bestimmte Vorgaben müssen dafür jedoch erfüllt werden.
Die Frist beginnt ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses. In Deutschland wohnhafte Menschen haben dann die Möglichkeit, die Befreiung von der Versicherungspflicht vorzunehmen. Um sich befreien zu können, muss der Beweis eines gleichwertigen Versicherungsschutzes nachgewiesen werden können. Vorgegebene Grundleistungen müssen damit gedeckt werden können. Wesentlich ist auch, dass die jeweils gewählte Krankenversicherung in beiden Staaten akzeptiert wird.
Der Grenzgänger hat eine bestimmte Auswahlmöglichkeit, wenn es um die Entscheidung für den richtigen Versicherungsschutz geht. Er könnte sich etwa für eine gesetzliche Versicherung entscheiden, oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Daneben kann man sich auch für eine anerkannte schweizer Versicherung entscheiden. Des Weiteren gibt es noch eine zusätzliche Variante: Eine Krankenversicherung, die als Modell Mondial bezeichnet wird. Hierbei handelt es sich um einen interessanten Versicherungsschutz, der gezielt auf die besonderen Erfordernisse der Grenzgänger abgestimmt wurde.
Am besten ist es in jedem Fall, sich auch um einen individuellen Beratungstermin bei Fachleuten zu kümmern. Ebenfalls sollte man sich als zukünftiger Grenzgänger möglichst frühzeitig über alle notwendigen Formalitäten informieren. Unter dieser Voraussetzung vermeidet man auch jedes Fristversäumnis. Sobald dem Grenzgänger ein guter und anerkannter Versicherungsschutz zur Verfügung steht, muss noch ein Befreiungsantrag verfasst werden. Dieses Schriftstück muss dann noch an den jeweils verantwortlichen Kanton verschickt werden.

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